Information über vertragliche Änderungen
Kundmachung gem. § 133 Abs 4 TKG Mitteilung gem. § 38 UGB
Wir informieren über eine nicht ausschließlich begünstigende Änderung der Vertragsbedingungen, begründet durch die Übernahme des Netzes sowie der Endkund*innenverträge der Franz Höllerl GesmbH durch die LIWEST Kabelmedien GmbH (nachfolgend: „LIWEST“). LIWEST erweitert das Breitbandnetz, übernimmt die Endkundenverträge der Franz Höllerl GesmbH und führt die Vertragsbeziehungen mit den Kund*innen fort.
Im Zuge dieser Fortführung der Vertragsbeziehungen werden alle Kund*innen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernsehen (AGB Fernsehen, Stand 04/2024) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Internet und/oder Telefon privat (AGB Internet u/o Telefon Privat, Stand 04/2024), die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Business Internetprodukte (AGB Business, Stand 05/2022) sowie die produktspezifischen Tarifblätter der LIWEST Kabelmedien GmbH (LIWEST Tarifblätter, Stand 04/2024) umgestellt. Sämtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen und Tarifblätter der LIWEST wurden von der Regulierungsbehörde geprüft und ohne Widerspruch genehmigt.
Die unten angegebenen bisherigen Produkte werden daher ab dem 01.07.2024 auf die unten angegebenen LIWEST Produkte laut produktspezifischen LIWEST Tarifblättern umgestellt. Es sollen ab dem 01.07.2024 daher folgende Änderungen in Kraft treten:
PRODUKTUMSTELLUNG
PRIVATKUNDEN - INTERNET & KOMBI-PRODUKTE | |||||||
Höllerl bis 30.06.2024 | LIWEST ab 01.07.2024 | ||||||
Produkt ALT | Produktbestand-teile ALT | Bandbreite ALT bis zu (Download/ | laufende monatliche Gebühr ALT in EUR (inkl. USt.) | LIWEST Produkt NEU | Produktbestand-teile NEU | Bandbreite NEU bis zu (Download/ | laufende monatliche Gebühr* NEU in EUR (inkl. USt.) |
Internet Start & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 30/ | 42,00 | Kati Next Start | IP TV, Internet und Festnetz | Download 50/ | 44,90 |
Start Kombi | Fernsehen und Internet | Download 30/ | 34,90 | Kati Next Start | IP TV, Internet und Festnetz | Download 50/ | 44,90 |
Internet Start | Internet | Download 30/ | 27,90 | Internet Start | Internet | Download 50/ | 29,90 |
Internet Schlau & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 100/ | 51,00 | Kati Next Schlau | IP TV, Internet und Festnetz | Download 150/ | 51,90 |
Internet Schlau | Internet | Download 100/ | 36,90 | Internet Schlau | Internet | Download 150/ | 40,90 |
Internet Super & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 200/ | 62,00 | Kati Next Super | IP TV, Internet und Festnetz | Download 300/ | 64,90 |
Internet Super | Internet | Download 200/ | 47,90 | Internet Super | Internet | Download 300/ | 51,90 |
Internet Mega+ & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 400/ | 74,00 | Kati Next Mega | IP TV, Internet und Festnetz | Download 500/ | 84,90 |
Internet Mega+ | Internet | Download 400/ | 59,90 | Internet Mega+ | Internet | Download 500/ | 63,90 |
Kleine Kombi+ | Fernsehen, Internet und Festnetz | Download 15/ | 37,90 | Kati Next Start | IP TV, Internet und Festnetz | Download 50/ | 44,90 |
Schlaue Kombi+ | Fernsehen, Internet und Festnetz | Download 100/ | 48,90 | Kati Next Schlau | IP TV, Internet und Festnetz | Download 150/ | 51,90 |
Große Kombi+ | Fernsehen, Internet und Festnetz | Download 200/ | 58,90 | Kati Next Super | IP TV, Internet und Festnetz | Download 300/ | 64,90 |
Mega Kombi+ | Fernsehen, Internet und Festnetz | Download 400/ | 79,90 | Kati Next Mega | IP TV, Internet und Festnetz | Download 500/ | 84,90 |
Schlauer LUUX | IP TV, Internet und Festnetz | Download 100/ | 46,90 | Kati Next Schlau | IP TV, Internet und Festnetz | Download 150/ | 51,90 |
Großer LUUX | IP TV, Internet und Festnetz | Download 200/ | 59,90 | Kati Next Super | IP TV, Internet und Festnetz | Download 300/ | 64,90 |
Internet Startklar & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 25/ | 41,00 | Kati Next Start | IP TV, Internet und Festnetz | Download 50/ | 44,90 |
Web & TV | Fernsehen und Internet | Download 25/ | 31,90 | Kati Next Start | IP TV, Internet und Festnetz | Download 50/ | 44,90 |
Internet Startklar | Internet | Download 25/ | 26,90 | Internet Start | Internet | Download 50/ | 29,90 |
Internet Mega & Fernsehen | Fernsehen und Internet | Download 300/ | 81,00 | Kati Next Mega | IP TV, Internet und Festnetz | Download 500/ | 84,90 |
Internet Mega | Internet | Download 300/ | 66,90 | Internet Mega+ | Internet | Download 500/ | 63,90 |
Super Kombi+ | Fernsehen, Internet und Festnetz | Download 250/ | 69,90 | Kati Next Super | IP TV, Internet und Festnetz | Download 300/ | 64,90 |
PRIVATKUNDEN - FERNSEHEN | |||||||
Produkt ALT bis 30.06.2024 | Produktbestand-teile ALT bis 30.06.2024 | monatliche Gebühr ALT in EUR (inkl. USt.) bis 31.12.2024 - jährlich abgerechnet | LIWEST Produkt NEU ab 01.07.2024 | Produktbestand-teile NEU ab 01.07.2024 | laufende monatliche Gebühr* NEU in EUR (inkl. USt.) ab 01.01.2025 | ||
Fernsehen | Fernsehen | 14,10 | Fernsehen | Fernsehen | 21,90 | ||
BUSINESS INTERNETPRODUKTE | |||||||
Höllerl bis 30.06.2024 | LIWEST ab 01.07.2024 | ||||||
Produkt ALT | Produktbestand-teile ALT | Bandbreite ALT bis zu (Download/ | laufende monatliche Gebühr ALT in EUR (exkl. USt.) | LIWEST Produkt NEU | Produktbestand-teile NEU | Bandbreite NEU bis zu (Download/ | laufende monatliche Gebühr NEU in EUR (exkl. USt.) |
Business Start | Business Internet | Download 25/ | 35,44 | Business Start | Business Internet | Download 25/ | 36,90 |
Business Smart und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 40/ | 58,26 | Business Smart und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 40/ | 66,81 |
Business Pro und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 100/ | 68,26 | Business Pro und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 100/ | 76,81 |
Business Pro | Business Internet | Download 100/ | 55,44 | Business Pro | Business Internet | Download 100/ | 56,90 |
Business Premium und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 200/ | 83,26 | Business Premium und Fernsehen | Fernsehen und Business Internet | Download 200/ | 91,81 |
Business Premium | Business Internet | Download 200/ | 70,44 | Business Premium | Business Internet | Download 200/ | 71,90 |
*Preisstabilität bis 01.04.2026.
Allfällige Zusatzoptionen wie Festnetz-Option, Festnetz-Zweitanschluss, Festnetz-Telefonpakete, Domains bleiben unberührt.
ÄNDERUNG BEI DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
AGB VERGLEICH – INTERNET o/u TELEFONIE | ||
Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024 | LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024 | |
Vertragspartner | Franz Höllerl GesmbH | LIWEST Kabelmedien GmbH |
Allgemeines | Anwendungsbereich TKG 2003 | Aktualisierung auf TKG 2021 |
Wertsicherung | - VPI 2005 | - VPI 2020 |
Rufnummernportierung | - | wenn Festnetztelefonie-Vertrag mit Rufnummernportierung endet, ist LIWEST berechtigt allfällige noch offene Restentgelte in Rechnung zu stellen |
TABELLE AGB VERGLEICH – FERNSEHEN | ||
AGB Fernsehen | Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024 (Stand 09/2009) | LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024 (Stand 04/2024) |
Vertragspartner | Franz Höllerl GesmbH | LIWEST Kabelmedien GmbH |
Allgemeines | Anwendungsbereich TKG 2003 | Aktualisierung auf TKG 2021 |
Außerordentliche Kündigung | Für Konsumenten: - Bei dauerhaftem Programmausfall ohne adäquates Ersatzprogramm binnen 3 Monaten - zum Ende des folgenden Kalendermonats
Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig auflösen. - Nichtzahlung der Gebühr trotz schriftlicher Mahnung - sonstige Vertragsverletzungen, wenn sie trotz schriftlicher Abmahnung nicht in angemessener Frist beseitigt werden.
-Fa. Höllerl ist berechtigt, den Anschlussvertrag, nach zweimal erfolgloser schriftlicher Mahnung vorzeitig aufzulösen, wenn a) der Kunde die Störungsbehebung oder Wirkung durch die Fa. Höllerl, oder deren Beauftragte nicht zulässt b) der Kunde Eingriffe in die Anlage vornimmt, oder durch Dritte vornehmen lässt c) der Kunde die Anlage missbräuchlich verwendet oder wiederholt Störungen verursacht d) die Anlage durch Eingriffe Dritter (z.Bsp. Behörden, Hauseigentümer) die die Fa. Höllerl mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abwenden kann, ganz oder teilweise stillgelegt oder entfernt werden muss. | Außerordentliche Kündigung beidseitig möglich; |
Kündigung Festnetzvertrag und Fernsehvertrag |
| Kündigung von Fernsehvertrag nur unter gleichzeitiger Kündigung des Festnetzvertrages (falls vorhanden) |
Wertsicherung | - VPI 2004 - Schwankungen bis 1 % bleiben unberücksichtigt (Schwankungsbreite); - Fa. Höllerl ist frühestens nach 2 Monaten ab Vertragsschluss berechtigt, die Tarife bei Leistungsänderungen oder Änderung der Kostenfaktoren anzupassen
| - VPI 2020 (bzw. dessen amtlicher Nachfolger) - Anpassung der laufenden Gebühren in jenem Verhältnis, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat |
Verzugszinsen | 8 % über dem österr. Basiszinssatz p.a. | 10. % p.a. |
Fälligkeit |
| - laufende Gebühren im Voraus - alle anderen Entgelte spätestens binnen 8 Tagen ab Rechnungserhalt |
Verrechnungsintervall | - monatliche Verrechnung | - monatliche Verrechnung - jährliche und halbjährliche Verrechnung wird ab 01.01.2025 auf monatliche Verrechnung umgestellt. |
Eigentumsverhältnisse |
| - Gekaufte Hardware: Eigentumsvorbehalt an Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung. - Abomodell: Eigentum von LIWEST. Bei Vertragsende Retournierung binnen 30 Tagen, ansonsten wird der Pauschalbetrag je Gerät laut Tarifblatt verrechnet. |
Anschlussdose |
| im Eigentum von LIWEST nach Vertragsende; keine eigenmächtige Entfernung oder Beschädigung durch den Kunden |
TABELLE AGB VERGLEICH – BUSINESS INTERNETPRODUKTE | ||
AGB Business | Franz Höllerl GmbH bis 30.06.2024 | LIWEST Kabelmedien GmbH ab 01.07.2024 |
Vertragspartner | Franz Höllerl GesmbH | LIWEST Kabelmedien GmbH |
Allgemeines |
| Aktualisierung auf TKG 2021 inklusive Berücksichtigung der relevanten verbraucherrechtlichen Vorgaben für Klein- und Kleinstunternehmen |
Vertragsdauer und Kündigung | der Vertrag wird auf die im Internet-Antrag angegebene Zeit abgeschlossen; beidseitige schriftliche Kündigung unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist | - unbefristete Vertragsdauer - beidseitige einmonatige Kündigungsfrist nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit |
Außerordentliche Kündigung |
| LIWEST ist jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung aufzulösen, wenn |
Fälligkeit |
| - laufende Gebühren im Voraus - ggf. periodische Rechnungslegung: 3 Monate - alle anderen Entgelte nach Rechnungslegung |
Verrechnung | - | Einzugsermächtigung |
Verzugszinsen | 4 % p.a. | 12 % p.a. |
Aufrechnung | Aufrechnung bei Zahlungsunfähigkeit der Fa Höllerl; mit Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, oder gerichtlich festgestellt oder von Fa. Höllerl anerkannt wurden; | Aufrechnung gegenüber LIWEST und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von LIWEST nicht anerkannter Mängel, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen |
Gewährleistung |
| Mängelrüge anwendbar, |
Diensteausfall |
| - Bei höherer Gewalt odgl. kann es zu Einschränkungen/Unterbrechungen kommen – LIWEST haftet nicht, außer von LIWEST grob fahrlässig od. vorsätzlich verschuldet - Schad- und Klagloshaltung der LIWEST, wenn Kunde keine geeigneten und ausreichend sicheren Einrichtungen und Einstellungen verwendet. |
Anwendung AGB |
| Anwendung kundenseitiger AGB sind ausgeschlossen |
Eigentumsverhältnisse |
| - Gekaufte Hardware: Eigentumsvorbehalt an Hard- und Softwareprodukten bis zur vollständigen Bezahlung. - Abomodell: Eigentum von LIWEST. Bei Vertragsende Retournierung umgehend, ansonsten wird der Pauschalbetrag je Gerät laut Tarifblatt verrechnet. |
Rufnummernportierung |
| Wenn Festnetztelefonie-Vertrag mit Rufnummernportierung endet, ist LIWEST berechtigt allfällige noch offene Restentgelte in Rechnung zu stellen. |
Gerichtsstand | Sitz Franz Höllerl GesmbH (Ansfelden) | Sitz der LIWEST Kabelmedien GmbH (Linz) |
Das bei den Kund*innen befindliche Modem wird für die Bereitstellung der LIWEST Produkte und Dienste ab 01.07.2024 weiterverwendet. Haben die Kund*innen eine Kaution für das bisher zur Verfügung gestellte Modem hinterlegt, wird Franz Höllerl GesmbH die Kaution auf das an Franz Höllerl GesmbH bekanntgegebene Konto rücküberweisen. Die Kund*innen werden diesbezüglich im einem gesonderten Schreiben informiert.
Die Signalumstellung auf das LIWEST Signal erfolgt am 1. Juli 2024.
Damit nach dem 30.06.2024 alle Sender empfangen werden können, ist es notwendig, die TV-Geräte auf das verschlüsselte LIWEST Signal (Kabel-TV oder IP-TV) umzustellen und einen Sendesuchlauf durchzuführen. Die allenfalls benötigte Hardware wird im Rahmen der Infotage direkt mit den Kund*innen besprochen.
SONSTIGE KOSTEN FÜR TV-KUND*INNEN | ||
HARDWARE | Höllerl bis 30.06.2024 in EUR (inkl. USt.) | LIWEST ab 01.07.2024 in EUR (inkl. USt.) |
Modul (DVB-C-Modul) für TV-Kunden |
| einmalig je 49,90 |
Kabel-TV-Karte (Smartcard) für TV-Kunden |
| je 2,00 /Monat |
Optional buchbare IPTV-Box (wenn nicht im Produkt inkludiert) | Kaufmodell einmalig je 169,90 | Abomodell monatlich je 3,90 |
SONSTIGE GEBÜHREN | ||
ART DER GEBÜHR | Höllerl bis 30.06.2024 in EUR | LIWEST ab 01.07.2024 in EUR |
Bearbeitungsgebühr Tarifwechsel (Downgrade) | 35,00 (inkl. USt.) | Privatkunden: 39,90 (inkl. USt.) |
Sperre bei Zahlungsverzug |
| Privatkunden: 70,00 (inkl. USt.) |
Die bestehende Mindestvertragslaufzeit bleibt für die Kund*innen aufrecht. Für die ordentliche Kündigung des Vertrages gilt ab 01.07.2024 die 1-monatige taggenaue Kündigungsfrist, sofern die Mindestvertragslaufzeitzeit abgelaufen ist.
Eine genaue, vollständige Information über die geplanten neuen Regelungen für das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis erfolgt für jede*n Kund*in individuell in einem postalischen Schreiben spätestens drei Monate vor Inkrafttreten der Änderung unter Beilage der jeweils für den*die Kund*in geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kund*innen haben das Recht, bis zum Inkrafttreten der Änderungen am01.07.2024 ohne zusätzliche Kosten außerordentlich gemäß Telekommunikationsgesetz 2021 das Vertragsverhältnis zu kündigen.
Jede*r Kund*in kann weiters einen Widerspruch gegen die Vertragsübernahme im Zuge der Netzübernahme gemäß § 38 Abs 2 UGB binnen drei Monaten nach Erhalt des postalischen Schreibens gegenüber LIWEST oder Fa. Höllerl schriftlich einlegen. Im Fall eines Widerspruchs geht das Vertragsverhältnis nicht über. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall das bestehende Vertragsverhältnis zwischen Kund*in und Fa. Höllerl zum 30.06.2024– aufgrund der Betriebseinstellung der Fa. Höllerl – endet.
Es gilt die Datenschutzerklärung der LIWEST abrufbar unter www.liwest.at.