Unternehmen gründen: Checkliste

Schritte zur Unternehmensgründung

Die Gründung eines Unternehmens bietet die Chance zur Selbstverwirklichung und schafft die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen zu arbeiten. Um auch erfolgreich zu sein, benötigt es Weitblick und das Treffen teils komplexer Entscheidungen.

Damit Ihnen der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert wird, erläutern wir Ihnen in unserem Beitrag die wichtigsten Schritte anhand einer Checkliste für die Unternehmensgründung.


Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens

Der Aufbau einer unternehmerischen Existenz ist mit vielen Herausforderungen verbunden, derer man sich bewusst sein sollte. Neben der Finanzierung und rechtlichen sowie bürokratischen Hürden stoßen viele Gründer*innen auch durch den enormen zeitlichen Aufwand häufig an ihre persönlichen Grenzen. Hinzu kommen weitere externe Faktoren, die sich zum Teil nur schwer beeinflussen lassen. Darunter fallen beispielsweise der Mitbewerb sowie eine unberechenbare Marktdynamik.

Entsprechend sind nachstehende persönliche Eigenschaften für eine Unternehmensgründung von Vorteil:

  • Durchhaltevermögen
  • Belastbarkeit
  • Unternehmerisches Denken
  • Fachliche Kompetenz und Branchenkenntnis
  • Finanzielles Grundverständnis
  • Risikobereitschaft

Neben diesen individuellen Merkmalen ist vor allem folgendes wichtig: Leidenschaft. Sie motiviert einen, auch dann weiterzumachen, wenn man eigentlich schon aufgeben würde. Nur wenn man selbst von seiner Idee überzeugt ist, kann man diese mit der nötigen Begeisterung und Authentizität nach außen tragen. Der Rückhalt von Familie und Freunden ist ebenfalls Gold wert, um besonders intensive Phasen zu meistern und gestärkt daraus hervorzugehen.

Schritt 1: Von der Geschäftsidee zum Businessplan

Allen voran steht natürlich die Idee. Auch wenn man selbst noch so sehr dafür brennt, sollte man sich vor deren Verwirklichung folgende Fragen stellen und ehrlich beantworten: „Braucht das überhaupt jemand?“ und „Was hebt meine Idee vom Mitbewerb ab?

In Phase 1 der Unternehmensgründung sollte man sich deshalb unter anderem mit diesen Punkten auseinandersetzen:

  • Geschäftsmodell: Prüfung der Geschäftsidee, etwa durch Methoden wie qualitative Interviews, Gruppendiskussionen, Umfragen und intensiver Recherche. Was ist der USP (Unique Selling Proposition), was macht das Produkt oder die Dienstleistung einzigartig? Was ist die Value Proposition (Wertversprechen), welchen Nutzen bietet das Angebot? Ein hilfreiches Mittel ist das „Business Model Canvas“, eine Methode, um das Geschäftsmodell zu visualisieren und zu konkretisieren.
  • Marktanalyse: Abgrenzung des Marktes, wie groß ist dieser und welches Potenzial bietet er? Wächst er noch, oder ist er eventuell bereits gesättigt? Gibt es Eintrittsbarrieren? Welche Mitbewerber*innen gibt es, was sind deren Stärken und Schwächen? Wie groß ist die Nachfrage, wie viele potenzielle Kund*innen gibt es, welche Wünsche und Bedürfnisse haben sie? Es ist essenziell, den Markt zu kennen und über seine Gegebenheiten Bescheid zu wissen.
  • Businessplan: Dieser beschreibt nicht nur die Geschäftsidee, sondern enthält auch die einzelnen Schritte zur Umsetzung des Geschäftsvorhabens. Inkludiert sind zum Beispiel die Beschreibung von Unternehmen und Produkt/Dienstleistung, eine Übersicht zu Markt und Wettbewerb sowie Marketing und Vertrieb, eine SWOT-Analyse (Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken), der konkrete Umsetzungsplan und die Erfolgs- und Finanzplanung.

Es ist unbedingt notwendig, sich vor der Gründung eines Unternehmens mit den erwähnten Punkten intensiv auseinanderzusetzen. So erhält man ein ungefähres Bild davon, ob die eigene Idee das Potenzial hat, erfolgreich zu sein. Außerdem lassen sich dadurch bereits vorab mögliche Probleme erkennen, für die man noch vor Markteintritt eine Lösung entwickeln oder seine Strategie entsprechend anpassen kann. Erst dann ist es sinnvoll, sich mit Dingen wie Markenname, Logo und dem Branding auseinandersetzen.

Schritt 2: Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Ein weiterer Punkt, der auf einer Checkliste zur Unternehmensgründung abgehakt werden muss, ist die Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen.

In Phase 2 der Gründung sollte man sich zum Beispiel um die folgenden gesetzlichen Regularien und Vorschriften kümmern:

  • Gewerbeberechtigung und Gewerbeanmeldung: Wird eine Tätigkeit ausgeübt, die der Gewerbeordnung unterliegt, braucht es eine Gewerbeberechtigung. Zusätzlich können ein Befähigungsnachweis und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nötig sein. Die Anmeldung selbst erfolgt bei der zuständigen Gewerbebehörde.
  • Rechtsform: Die Wahl der Rechtsform, darunter GmbH, OG, e.U. oder AG, hat wesentlichen Einfluss auf steuerliche und finanzielle Aspekte. Sie birgt zudem unterschiedliche Rechte und Pflichten – etwa hinsichtlich Steuern, Mitsprache von eventuellen Gesellschafter*innen, Art der Buchführung und Rechnungslegung oder in Bezug auf die Haftung.
  • Schutzrechte: Falls es sich um eine neue Erfindung handelt, sollte man sich beim Patentamt um deren Anmeldung kümmern und so sein geistiges Eigentum schützen – mit einem Patent und/oder einem Gebrauchsmuster. Selbiges gilt für die Markenrechte bzw. den Firmennamen.
  • Verträge: Für das neue Unternehmen nötige Verträge, beispielsweise mit Kund*innen aber auch Lieferant*innen und Mitarbeitenden, müssen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aufgesetzt werden.

In Abhängigkeit vom jeweiligen Gewerbe kann zudem eine Betriebsanlagengenehmigung nötig sein. Bevor man einen Vertrag für eine Immobilie oder ein Grundstück, sei es zum Kauf oder zur Miete, unterschreibt, sollte unbedingt geprüft werden, ob die Ausübung des gewünschten Gewerbes dort überhaupt möglich und erlaubt ist. Hier lohnt sich auch ein Blick in Flächenwidmungsplan und Bauordnung.

Es ist ratsam, sich in puncto rechtlicher Rahmenbedingungen von Expert*innen beraten zu lassen. Die österreichische Wirtschaftskammer (WKO) unterstützt ebenfalls beim Schritt in die Selbstständigkeit. Auf keinen Fall sollte man vergessen, sein Unternehmen beim Finanzamt anzumelden. Dort erhält man auch die Steuernummer.

Schritt 3: Buchhaltung, Kosten und Finanzierung

Als Unternehmer*in gilt es insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Steuern und Finanzen einiges zu beachten – von der Rechnungslegung bis hin zur Finanzplanung.

Phase 3 der Unternehmensgründung erfordert also unter anderem das Abklären folgender Punkte:

  • Buchhaltung und Steuern: Je nach gewählter Rechtsform gibt es hier zum Teil große Unterschiede. Mitunter reicht eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung wie dies häufig bei Kleinunternehmer*innen der Fall ist. Es kann jedoch auch die Pflicht zur doppelten Buchführung, der Umsatzsteuervoranmeldung oder das Erstellen einer Bilanz bestehen. Ebenfalls zu prüfen ist, ob man unter die Registrierkassenpflicht fällt. Die Zusammenarbeit mit Steuerberater*innen und/oder Buchhalter*innen kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden und das Einreichen von Steuererklärungen erleichtern.
  • Versicherungen: Selbstständige Unternehmer*innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht (GSVG). Darunter fallen die gewerbliche Pensionsversicherung (PV), Selbstständigenvorsorge (SVS) und Krankenversicherung (KV). Außerdem können sich Zusatzversicherungen und freiwillige Höherversicherungen lohnen. Neben der Sozialversicherung gibt es noch weitere zum Teil wesentliche Versicherungen, wie die Betriebshaftpflicht- bzw. Produkthaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Kosten und Finanzierung: Je nach Art des Unternehmens können die Gründungskosten vergleichsweise hoch ausfallen. Neben Kosten für Notar*innen und Rechtsanwält*innen fallen darunter etwa auch das Stammkapital (bei Gründung einer Kapitalgesellschaft) sowie Kosten für die Geschäftsausstattung, Materialkosten, Marketing, ggf. Personalkosten und ähnliches. Als Starthilfe gibt es über verschiedene Stellen (Bund, Länder, EU, …) eigene Förderungen für Gründer*innen und Jungunternehmer*innen, die man in Anspruch nehmen kann. Wie auch privat gilt: Umso weniger Fremdkapital nötig ist, umso besser.

Im Zuge der Erfolgs- und Finanzplanung im Businessplan ist die Erstellung eines Liquiditätsplanes vorgesehen. Dieser stellt alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in einer bestimmten Periode gegenüber. Risiken und potenziell schwache Phasen können so leichter identifiziert werden. Die Erstellung eines Absatz- und Umsatzplanes ist ebenfalls empfehlenswert.

 

Schritt 4: Marketing und Vertrieb

Ein weiterer Punkt im Businessplan und wesentlich für die Existenzgründung sind Marketing und Vertrieb. Marketingmaßnahmen und Vertriebsstrategie können für den Unternehmenserfolg entscheidend sein. Insbesondere in der Vorgründungsphase ist das Budget häufig knapp. Dennoch ist es auch in diesem Bereich keine schlechte Idee, sich von Profis beraten zu lassen.

Aufgrund dessen sollte man sich in Phase 4 des Gründungsprozesses damit auseinandersetzen:

  • Vertriebskanäle: Darunter fallen etwa Präsenzhandel, der Vertrieb via Innen- und Außendienst oder per Webshop. Vor allem bei erklärungsbedürftigen Produkten ist es essenziell, die Möglichkeit einer fachlichen Beratung anzubieten.
  • Werbung: Die Kenntnis der eigenen Zielgruppe ist wesentlich, um auf jenen Kanälen präsent zu sein, welche diese auch nutzt – von Onlinewerbung wie Meta oder Google Ads bis hin zu klassischen Werbemitteln wie Printanzeigen, Plakaten und Sponsoring.
  • Internetpräsenz: Eine eigene Internetpräsenz ist mittlerweile Standard. Je nach Unternehmensart kann eine einfache Website mit nur wenigen Unterseiten bereits ausreichend sein. Wichtig ist, diese aktuell zu halten (Öffnungszeiten, Kontaktinformationen, angebotene Produkte und Dienstleistungen) und für die Verwendung auf mobilen Endgeräten zu optimieren. Neben der Pflege des eigenen Google Business Profils sind auch Social-Media-Kanäle eine hervorragende Möglichkeit, um mit (potenziellen) Kund*innen in Kontakt zu treten.

Der Marketing-Mix, die sogenannten 4 Ps (Product, Price, Place, Promotion), kann bei der Erstellung der richtigen Marketing- und Vertriebsstrategie eine gute Hilfe sein. Hier setzt man sich mit der Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik intensiv auseinander.

Die Checkliste für die Unternehmensgründung sorgt für eine durchdachte Herangehensweise, Vorbereitung und Planung. Sie kann dabei helfen, beim Schritt in die Selbstständigkeit Fehler und Startschwierigkeiten zu vermeiden. Wichtig ist aber, dass man insbesondere bei der Erstellung des Businessplans ehrlich mit sich ist.

Die Inanspruchnahme einer Gründer*innen- oder Start-up Beratung ist auf alle Fälle eine hervorragende Idee und dringend empfohlen – ebenso wie die Zusammenarbeit mit Expert*innen, darunter Steuerberater*innen oder Rechtsanwält*innen.

Info: Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Es besteht zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Gründer-Checkliste: Häufig gestellte Fragen


Ja, grundsätzlich kann jede volljährige Person in Österreich ein Unternehmen gründen. Dennoch gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Unter anderem kann ein Befähigungsnachweis nötig sein.

Für nicht-österreichische Staatsbürger*innen, insbesondere jene, die nicht aus einem EU- oder EWR-Land sowie der Schweiz stammen, können zusätzliche Anforderungen gelten. Darunter fallen auch Dinge wie eine Arbeitserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung. Zudem gibt es Gewerbe, die zwingend nur von österreichischen Staatsbürger*innen ausgeübt werden dürfen.
 

Ein Abschluss ist für die Gründung eines Unternehmens nicht zwingend nötig, hängt aber von dessen Art und Weise ab. Handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, wird sehr wohl ein Nachweis über die fachliche Qualifikation verlangt. Für die Anmeldung eines Gastgewerbes muss beispielsweise ein Abschluss in einer entsprechenden Ausbildungsstätte vorgewiesen werden können, etwa eine HLW, eine Lehre oder ein passender Lehrgang.

Nein, man kann ohne Geld keine GmbH gründen. Hier handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, welche die Einzahlung eines Stammkapitals erfordert.


Zu den größten Risiken zählen finanzielle Faktoren. Neben Zahlungsausfällen durch Kund*innen können auch anderweitig Liquiditätsprobleme entstehen. Diese verhindern dann ihrerseits das Begleichen von Rechnungen und sonstigen betrieblichen Ausgaben, wodurch das Unternehmen in Schieflage geraten kann. Fallen Gründer oder Gründerin selbst aus, hat dies unter Umständen ebenso negative Auswirkungen.

Ebenfalls problematisch werden können neue Marktteilnehmer*innen und innovative Technologien, Gesetzesänderungen, der Ausfall von Mitarbeitenden, schlechte Bewertungen und kritische Schlagzeilen sowie höhere Gewalt. Dazu zählen beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Instabilität.
 

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