Business TV
Mehr als 90 TV- & 160 Radiosender
Werten Sie mit LIWEST Business TV Ihr Hotel, Seniorenzentrum oder Fitnessstudio einfach mit digitalem Fernsehen & Radio auf. Als regionaler Premiumanbieter und Caring Expert bieten wir auch individuelle Lösungen an.
Vorteile
- Mehr als 90 Fernsehsender (davon über 40 HD-Sender) und 160 Radiosender
- Anzahl an TV-Geräten beliebig erweiterbar
- Keine Signalbeeinträchtigung bei Schlechtwetter
- Keine Wartungs- und Instandhaltungskosten zentraler Senderaufbereitungsanlagen
- Telefonischer Helpdesk: Mo.-So., 07:30–21:30 Uhr – auch an Feiertagen
Verteilernetz
- Für den einwandfreien Empfang der digitalen Programme ist eine eigene Hausinstallation in einem modernen Sternverteilsystem unbedingt notwendig.
- Sollte ein Durchschleifsystem oder eine Sat-Aufbereitung vorhanden sein, beraten wir Sie gerne über die Systemanpassung.
- Gerne beraten wir Sie persönlich! Im Folgenden Ihr direkter Ansprechpartner, oder Sie kontaktieren uns über das Anfrageformular unten.
Notwendige Empfangsgeräte
- TV mit integriertem DVB-C Modul
- Externe Settop-Box
Ihr Ansprechpartner
Ich stehe persönlich für Ihre Anfragen zur Verfügung.
Reinhold Kaiser
E-Mail: reinhold.kaiser@teamliwest.at
Tel.: +43 732 919 919 126
Referenzen
"In den Zimmern des Hauses BEE GREEN sind Kaffeemaschine, Minikühlschrank, Fön, Laptop-Safe und Klimaanlage selbstverständlich. Dabei darf das umfangreiche TV-Angebot von LIWEST natürlich nicht fehlen um den Service für unsere Gäste abzurunden."
„Ausgezeichnete Betreuung von der Planung bis zur Hoteleröffnung.“
„Guter Service und Ansprechpartner mit Handschlagqualität.“
"Wir sind seit mehreren Jahren bereits LIWEST Kunde und mit der Leistung sowie mit der Ausfallsicherheit und Angebot sehr zufrieden."
"Konstant gute Sender-Qualität in jedem unserer 100 Zimmer im SLEEEP Hotel Ansfelden und sehr zuverlässige Ansprechpartner."
Rechtstipps
- Öffentliche Aufführung von TV-Programmen: LIWEST stellt nur das TV/Radio-Programm zur Verfügung und keine Rechte. Der Endabnehmer muss sich für die Aufführung im öffentlichen Raum (z.B. Gaststätten, Wettlokale) selbst um die Beschaffung der Rechte kümmern.
- Abgabe an AKM bei Tonabschaltung: Laut AKM (Gesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger) sind Abgaben nur dann zu leisten, wenn Musik aufgeführt wird (Musiksender, Radiosender sind abgabepflichtig).
- Anzeigepflicht (neben GIS): Anzeigenpflicht besteht bei Besitz eines GIS-pflichtigen Endgerätes. Aufführung ist nur bei den betreffenden Stellen (z.B. AKM) zwecks Rechten nötig.
- Hinweis der WKOÖ zu Hotelzimmer-TV