Bereits 2018 und 2019 erhitzte die Debatte um die von der EU geforderte Reform des europäischen Urheberrechts und daran geknüpfte Uploadfilter im Netz, die der Wahrung von Urheberrechten dienen sollen, die Gemüter. In ganz Europa protestierten Menschen öffentlich dagegen, dennoch wurde die Umsetzung der EU Uploadfilter 2019 beschlossen. Aber was machen Uploadfilter eigentlich? Und warum rufen sie so viel Kritik hervor?
Was sind Uploadfilter?
Als Uploadfilter wird Software bezeichnet, die Daten beim Hochladen ins Netz oder beim Veröffentlichen auf diversen Plattformen nach vorab festgelegten Faktoren prüft und jene blockiert, welche diese Kriterien verletzen. Filter können beispielsweise dazu dienen, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte zu wahren, oder beim Upload Dateieigenschaften wie Größe oder Format zu bestimmen.
Wie funktionieren Uploadfilter?
Uploadfilter setzen sich aus drei Elementen zusammen: (1) Automatisierte Inhaltserkennung von Bild, Sprache sowie Texten, die prüft, ob Inhalte mit in Datenbanken hinterlegtem Content übereinstimmen; (2) Regeln, was mit einem entdeckten, (vermeintlich) reproduzierten Content passiert sowie (3) Datenbanken, in denen Informationen zu den Urheberrechten hinterlegt sind.
Wann kommen Uploadfilter?
Tatsächlich sind Uploadfilter bereits im Einsatz. Internetkonzerne wie Social Media Plattformen und Videoportale nutzen die Technologie schon lange freiwillig, um die großen Datenmengen, die täglich hochgeladen werden, zu überwachen. Uploadfilter auf YouTube überprüfen Content bereits auf Verstöße gegen das Urheberrecht. Facebook nutzt entsprechende Algorithmen zum Filtern von gewalttätigen oder anderweitig anstößigen Inhalten.
Die EU Urheberrechtsreform
Wenn die Filter aber mitunter bereits genutzt werden, welche Änderungen bringt dann die EU Urheberrechtsreform, die Uploadfilter in Artikel 17 thematisiert? Die neue Urheberrechtslinie verpflichtet Internetplattformen, Inhalte bereits vor ihrem Upload auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Waren Betreiber bis dato nicht verantwortlich für das unsachgemäße Teilen von Content durch ihre User (reagiert musste von Seiten der Plattformen erst werden, wenn die Inhaber von Rechten diese geltend machten), sind Betreiber für Verstöße von nun an selbst strafbar. Zwar sieht Artikel 17, der früher Artikel 13 hieß, die umstrittenen Uploadfilter per Gesetz gar nicht dezidiert vor, doch eine manuelle Überprüfung aller Beiträge ist bei Plattformgiganten wie Facebook oder YouTube undenkbar. Ziel der EU ist es jedenfalls, das Urheberrecht an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Uploadfilter pro und contra
Das Urheberrecht per Uploadfilter zu schützen und zu gewährleisten, klingt nach einer sinn- und wertvollen Methode. Künstlerorganisationen, Filmverleihe, Musiker etc. fordern zu Recht, dass ihr geistiges Eigentum besser vor der unautorisierten (digitalen) Verbreitung geschützt werden müsse.
Internetaktivisten, kritische Stimmen aus Politik und Bürgerrecht sowie die Betreiber von Wikipedia unterstützen zwar das grundsätzliche Ziel der neuen EU Urheberrechtslinie, kritisieren aber die erheblichen Risiken. Denn die Uploadfilter seien technisch noch zu unausgereift und würden eine potentielle Bedrohung für die Internetkultur und die Meinungsfreiheit bedeuten.
Overblocking und Zensur?
Mithilfe der Algorithmen, die zur automatisierten Inhaltserkennung genutzt werden, können einfache Kopien urheberrechtlich geschützten Materials einfach erkannt werden. Werden die Anforderungen allerdings komplexer, steigt auch die Fehleranfälligkeit. Besonders schwierig wird es dann, wenn der Kontext in die Betrachtung miteinbezogen werden muss, um beispielsweise Satire, Memes oder Zitate von bloßen Urheberrechtsverletzungen unterscheiden zu können. Kritiker fürchten daher ein Overblocking und damit auch eine Verminderung der künstlerischen Freiheit. Darüber hinaus könnten Uploadfilter auch zur Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit sowie zur Vorzensur missbraucht werden, wie ein Blick nach China unheilvoll zeigt.
Wie ist die Situation in Österreich?
Nachdem die neue EU Urheberrechtsrichtlinie bereits 2019 in Kraft getreten ist, müssen die Bestimmungen in den Mitgliedsstaaten bis Juni 2021 im Rahmen eines nationalen Gesetzes umgesetzt werden. Allerdings gewährt die EU Freiraum, wie streng die Vorgaben in den einzelnen Staaten umgesetzt werden.
Der aktuelle Entwurf hierzulande sieht vor, dass vor allem große Unternehmen Uploadfilter in Österreich nutzen müssen. Ausnahmen gäbe es für kleinere Unternehmen, sofern Sie glaubhaft vermitteln könnten, sich um das Einhalten der Urheberrechte bemüht zu haben. Zudem sind im Hinblick auf Uploadfilter Bagatellgrenzen für nichtkommerzielle Nutzungen vorgesehen, wodurch Falscherkennungen verringert werden sollen. Darüber hinaus ist ein Pre-Flagging-System geplant, bei dem User schon vor dem Veröffentlichen ihres Contents erweiterte Angaben dazu machen können, um eine mögliche Sperre zu verhindern. Auch ein Beschwerdeverfahren soll eingeführt werden, das es Nutzern ermöglicht, gegen Sperren ein Veto einzulegen. Solche Meldungen müssten dann geprüft werden.
Beim nächsten öffentlichen Entwurf zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtslinie in Österreich wird es sich um einen Begutachtungsentwurf handeln, wonach eine finale Fassung formuliert wird.
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